• Ihr Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein. Außerdem wird das Vorführfahrzeug nur an ein Unternehmen verliehen, das in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien registriert ist.
  • Zwischen Ihrem Unternehmen und Loven Trucks wird im Voraus ein Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen.
  • Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Firmen- und Fahrerkarte sein.